Unsere Mandantin erhielt eine polizeiliche Vorladung mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz – im Raum stand insbesondere ein Handeltreiben gem. § 29 BtMG. Sie tat das einzig Richtige und beauftragte einen Fachanwalt für Strafrecht. In diesem Fall Dr. Hennig. Der Vorladungstermin wurde abgesagt und Akteneinsicht beantragt.

 

Freiheitsstrafe droht

Die Ermittlungsbehörden warfen unserer Mandantin vor, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben, indem sie ein mit Marihuana gefülltes Paket bei der Post aufgegeben habe. Durch die erhebliche Menge an Betäubungsmittel drohte der Mandantin bei Verurteilung gem. § 29 a BtMG eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Zudem drohte selbstverständlich auch eine Eintragung in das Zentralregister bei entsprechender Verurteilung.

 

Sorgfältig und akribisch – der Weg zum Erfolg

Nach Akteneinsicht wurde die Ermittlungsakte eingehend durchgearbeitet und alle anfänglichen Indizien umfassend geprüft und erfasst. Mit ausführlicher Argumentation konnten wir darlegen, dass sich der Tatvorwurf gegen unsere Mandantin nicht erhärten ließ. Dabei wurde in einem ersten Schritt bereits die Identifizierung unserer Mandantin als Täterin in Frage gestellt, da diese lediglich auf eine Zeugenaussage und Videoaufnahmen in schlechter Aufnahmequalität zurückzuführen war. In einem zweiten Schritt konnte jedoch insbesondere darauf verwiesen werden, dass sich auf dem Paketinhalt keinerlei genetische Spuren oder Fingerabdrücke der Mandantin befanden, sodass außer Frage stand, dass diese mit den Betäubungsmitteln überhaupt in Berührung kam und Kenntnis von diesen besaß. Vielmehr war durch das Ergebnis der Spurensicherung klar, dass mindestens zwei männliche Personen ihre DNA auf dem Paketinhalt hinterlassen hatten. Der Antrag wurde mit der Mandantin abgestimmt und an die Staatsanwaltschaft geschickt.

 

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Argumentation und beschied den Antrag auf Einstellung positiv. Unsere Mandantin ist sehr froh darüber, dass ihr ein langwieriges Strafverfahren und eine mögliche Haftstrafe erspart geblieben ist.