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Betäubungsmittelstrafrecht

Legalize it – Darf das strafbar sein?

Klartext des H/T Drogenstrafrechtsexperten Fachanwalt für Strafrecht Albrecht:

„Wir sind für eine Legalisierung von Cannabis. Die Kriminalisierung von Marihuana noch in der heutigen Zeit ist schweres Justizunrecht.“

 

Zahlreiche Bürger, der Großteil deutscher Strafrechtsprofessoren, viele Mediziner, Philosophen und andere Aktivisten kämpfen für die Legalisierung von Cannabis bzw. Marihuana. Sogar in der Polizei gibt es Bestrebungen, Delikte im Kontext von geringen Mengen Marihuana nicht mehr verfolgen zu müssen. Ein Zustand, den wir derzeit noch nicht haben.

Dem Kampf für die Legalisierung von Cannabis sind auch Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht verpflichtet. Die Ungleichbehandlung zu Alkohol ist vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich verbürgten Gleichbehandlungsgrundsatzes untragbar. Wie jede Droge kann Marihuana, ebenso wie Alkohol, zu schwerer Abhängigkeit und Sucht führen. In beiden Fällen ist aber auch ein verantwortungsvoller Konsum möglich. Marihuana kann nachweislich sogar zur Schmerzlinderung bei schweren Krankheiten ein probates Mittel sein. Anders als bei Alkohol werden kaum Gewalttaten unter Einfluss von Cannabis verübt. Wenn wir in einer freiheitlichen Gesellschaft mit einem individuellen Menschenbild leben wollen, sollten wir erwachsene Menschen selbst entscheiden lassen, ob Sie sich am Feierabend einen Wein, ein Bier, einen Joint oder nur einen Saft genehmigen wollen. Wenn wir für eine staatsgesteuerte Gutmenschen-Diktatur, die dem einzelnen Menschen die Freiheit zu entscheiden und zu denken aberkennen will, eintreten, müssten konsequenterweise alle Drogen, also auch Alkohol verboten werden.

Jeder freie Bürger, völlig unabhängig ob Cannabiskonsument oder nicht, sollte sich gegen den verfassungswidrigen Zustand des Cannabisverbots einsetzen und der vom Staat gewollten Kriminalisierung von ansonsten gesetzestreuen Steuerzahlern entgegentreten.

Schockierend ist, dass sich zahlreiche Richter, trotz der angeblichen Unabhängigkeit ihres Berufsbildes nicht der aktuellen herrschenden Meinung von Wissenschaftlern, Verfassungsrechtlern und Intellektuellen anschließen, sondern stumpf dem Stammtischniveau einiger Politiker folgen. Ein guter Richter wendet in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kein Gesetz, insbesondere kein Strafgesetz, unkritisch an. Jeder Richter könnte sich im Rahmen seiner Tätigkeit bei etwas Mut der Anwendung des Betäubungsmittelstrafrechts im Kontext von Marihuana verschließen und eine Vorlage zum Bundesverfassungsgericht einreichen.

Einige unserer Anwälte sind privat mit zahlreichen Richtern bekannt oder befreundet und wissen daher, dass auch in diesem Berufsstand durchaus Straftatbestände durch Marihuanabesitz verwirklicht werden. Einige wenige Richter sind immerhin bereit, in bestimmten Fällen niedrige Strafen zu verhängen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Richterschaft künftig ein breiteres Forum des kritischen Geists bildet und wie die Anwaltschaft einen Beitrag zur Entkriminalisierung bei Marihuana leistet.

In der Praxis kann es je nach Verfahren geboten sein, diese grundsätzliche Argumentation mit in die Verteidigungsarbeit einfließen zu lassen. Dies hängt aber stark vom Mandantenwunsch, dem Vorwurf und dem jeweiligen Gericht ab.

 

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kanzlei im Drogenstrafrecht auf und vereinbaren sie jederzeit einen persönlichen und kostenlosen Gesprächstermin mit Fachanwalt für Strafrecht Albrecht oder einem Strafverteidiger Ihrer Wahl aus dem Defensio-Anwaltsteam.

Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Drogenstrafverfahren.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.