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Tipps Drogenstrafrecht

Was tun bei Hausdurchsuchung im Drogenstrafrecht?

Wenn die Polizei vor der Tür steht und alles mitnimmt von der Pflanze, über die Saat, bis zu Düngemittel, Bargeld, Beleuchtung, Kassenbücher, Grinder, Ernte aber auch Handys und Lap-Tops oder im Fall der Rauschgiftküche ganze Labore abmontiert werden, bricht erst einmal eine Welt zusammen. Wichtig daher: Ruhe bewahren und keinen gewaltsamen Widerstand leisten.

 

Oberstes Gebot: Machen Sie keine Aussage. Räumen Sie nichts ein. Auch nicht das scheinbar Offensichtliche. Antworten Sie auch nicht auf die Frage, ob sie dort wohnen. Erfinden Sie auch keine Ausreden. Schweigen Sie abgesehen von Ihren Personalien. Mit jedem Satz zerstören Sie spätere Verteidigungsmöglichkeiten. Ein Schweigen darf nie gegen Sie gewertet werden. Sie haben das Recht dazu. Alles was zu sagen ist, können wir nach Akteneinsicht vortragen.

Spätestens nach Abschluss der Durchsuchung kontaktieren Sie umgehend einen auf das Strafrecht und Drogenstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Gerne stehen wir Ihnen mit einem schnellen Termin an unseren Standorten zur Verfügung. Sagen Sie am Telefon direkt, dass bei Ihnen durchsucht wird. Im Idealfall können Sie direkt mit einem unserer Strafverteidiger sprechen:

Bundesweit: 040 54 80 13 81
Köln, Bonn, Dortmund, Münster: 0221 975 864 70
Hamburg: 040  548 013  81
Kiel, Lübeck: 0431 387 68 000
Bremen: 0421 221 598 94
Hannover, Osnabrück: 0511 999 788 82
Frankfurt am Main: 069 506 079 150

Wenn Sie diese eine einzige Regel „zur Sache keine Aussage, sondern Schweigen“ beachten, haben Sie schon fast alles richtig gemacht. Alles andere sind lediglich nützliche Tipps.
Hier eine Checkliste:

Tipps Durchsuchung

Nochmal: Keine Aussage zur Sache! Schweigen Sie zum Tatvorwurf!

  • Durchsuchungsbeschluss („Durchsuchungsbefehl“) zeigen lassen (Achtung: wurde ggf. nur mündlich erlassen)
  • Gelbe Zettel („Durchsuchungsprotokoll“) in Abschrift mitgeben lassen
  • Mitnahme der Gegenstände widersprechen
  • Keine Unterschriften leisten! Dazu sind Sie nicht verpflichtet!
  • Keine sonstigen Gespräche mit Polizisten führen (Jeder Polizist in der Situation einer Durchsuchung Ihr Gegner. Vertrauen Sie keinem Polizisten!)
  • Nicht den Polizeilügen wie „Sie kriegen das schneller zurück, wenn Sie hier unterzeichnen“ glauben
  • Kooperativ und freundlich sein ohne große Worte
  • Passwörter müssen Sie nicht heraus geben
  • Sofort Strafverteidiger kontaktieren!
 

Sie haben noch Fragen zum Thema „Hausdurchsuchung im Drogenstrafrecht“ ?

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kanzlei im Drogenstrafrecht auf und vereinbaren sie jederzeit einen persönlichen und kostenlosen Gesprächstermin mit Fachanwalt für Strafrecht Albrecht oder einem Strafverteidiger Ihrer Wahl aus dem Defensio-Anwaltsteam.

Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Drogenstrafverfahren.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.