Betäubungsmittelstrafrecht
Was ist mit meinem Führerschein?
Viele Beschuldigte sagen bei der Polizei aus: „Alles für den Eigenkonsum“. Das verspielt Verteidigungschancen. Vielfach hätte wir nach der reinen Aktenlage gut begründen können, dass gar kein Tatverdacht besteht. Eigenkonsum ist schon ein halbes Geständnis und dass sollte vor Akteneinsicht nicht passieren.
Zudem gefährdet die Aussage Eigenkonsum Ihre Fahrerlaubnis. Nicht nur wer unter Drogen Auto fährt, sondern auch wer überhaupt Drogen konsumiert, läuft Gefahr den Führerschein (juristisch korrekt: „Fahrerlaubnis“) dauerhaft zu verlieren.
Die Ermittlungsbehörden teilen Drogenkonsum und oft auch Drogenbesitz standardisiert der Fahrerlaubnisbehörde mit.
Fachanwalt für Strafrecht Albrecht:
„Unsere Verteidigungsstrategie behält immer auch Ihren Führerschein im Blick! Machen Sie keine Aussage und beauftragen Sie uns mit der Akteneinsicht. Wir werden alles daran setzen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen und Ihren Führerschein zu bewahren.“
Sie haben noch Fragen zum Thema „Was ist mit meinem Führerschein?“
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kanzlei im Drogenstrafrecht auf und vereinbaren sie jederzeit einen persönlichen und kostenlosen Gesprächstermin mit Fachanwalt für Strafrecht Albrecht oder einem Strafverteidiger Ihrer Wahl aus dem Defensio-Anwaltsteam.
Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Drogenstrafverfahren.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.