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Tipps Drogenstrafrecht

Drogentherapie?

Wenn Sie selbst Drogen in ungesundem Ausmaß konsumieren und ein Suchtproblem haben, sollten Sie über eine Drogentherapie nachdenken. Gerne helfen wir Ihnen dabei, eine passende Beratungsstelle und einen Therapieplatz zu finden.

Im Strafverfahren kann nach § 35 BtMG eine Therapie faktisch zur Verhinderung der Verbüßung der Freiheitsstrafe führen. Wir können ausführlich und vertraulich besprechen, ob diese Option bei Ihnen in Betracht kommt.

 

Sie haben noch Fragen zum Thema „Drogentherapie“ ?

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kanzlei im Drogenstrafrecht auf und vereinbaren sie jederzeit einen persönlichen und kostenlosen Gesprächstermin mit Fachanwalt für Strafrecht Albrecht oder einem Strafverteidiger Ihrer Wahl aus dem Defensio-Anwaltsteam.

Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Drogenstrafverfahren.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.