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Gründungspartner und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig ist schwerpunktmäßig im Sexual-, Korruptions- und Medizinstrafrecht.

Prof. Dr. Alexander Barth ist Steuerberater und Strafverteidiger. Er betreut ausschließlich wirtschaftsstrafrechtliche und steuerstrafrechtliche Verfahren.

 

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Auch eine telefonische Erstberatung oder via Video-Call, ist möglich. Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Drogenstrafverfahren.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.