Strafverteidigung erfordert Kampfgeist und fachliche Exzellenz.
Wir tun alles um das Verfahren zur Einstellung zu bringen und eine Gerichtsverhandlung zu verhindern.
- Schneller persönlicher Termin in Hamburg
- Besondere Spezialisierung im Drogenstrafrecht
- Schlagkräftiges Team aus Strafverteidigern
- Fachanwälte für Strafrecht
- Langjährige Erfahrung & Expertise
- Langjähriger Fachautor und Dozent für Strafrecht
- Polizeilicher Vernehmungstermin kann noch am selben Tag abgesagt werden
Fachanwälte für Strafrecht
Besondere Spezialisierung im Drogenstrafrecht
Langjährige Erfahrung und Expertise
Bundesweite Vertretung
Schnelle Termine vor Ort
Erstgespräch am Telefon möglich
Transparente Kosten
Schneller persönlicher Termin
Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Hamburger Standort.
Christian Albrecht
Fachanwalt für
Strafrecht
Christian Albrecht
Fachanwalt für
Strafrecht
Dr. Jonas Hennig
Fachanwalt für
Strafrecht
Dr. Hennig
Fachanwalt für
Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht Albrecht und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig sowie ihr Team verteidigen Sie in Hamburg und bundesweit bei dem Vorwurf einer Drogenstraftat. Wir stehen Ihnen bei einer Vorladung als Beschuldigter wegen einer Drogenstraftat oder bei einer Anklage im Drogenstrafrecht jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch vor Ort in Hamburg zur Seite. Hamburg ist der älteste Standort unserer überregionalen Strafrechtskanzlei.
Egal ob großes oder kleines Drogenstrafverfahren in Hamburg. Wir kämpfen für Ihre Rechte! Ob Besitz, Herstellung von Drogen oder Handeltreiben: im Drogenstrafrecht steht häufig Ihr Freiheit, immer Führungszeugnis und regelmäßig Ihr Führerschein auf dem Spiel. Wir werden alles für das bestmögliche Ergebnis, im besten Fall, die Verhinderung einer Gerichtsverhandlung, tun.
Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter im Betäubungsmittelstrafrecht erhalten haben, machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Das Schweigen wird nicht gegen Sie verwertet: Alles was Sie aber sagen unterliegt der freien Würdigung und kann nur Nachteile schaffen. Nach Akteneinsicht ist es immer noch möglich eine geordnete schriftliche Einlassung zu präsentieren.
Egal ob schuldig oder unschuldig: Gerade im Drogenstrafrecht sollten Sie vor Akteneinsicht keinerlei Aussagen machen. Mit nur einem falschen Satz können Sie ungünstige Indizien schaffen oder spätere Druckmittel der Verteidigung beseitigen.
Hartnäckiger, akribischer und hochspezialisierter Strafverteidigereinsatz im Drogenstrafrecht zeichnen die Arbeit von Strafverteidiger Albrecht und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig aus. Ob das Ziel nun eine Einstellung oder aber das Sauberhalten Ihres Führungszeugnisses oder der Erhalt Ihrer Freiheit ist – Wir stehen engagiert und kämpferisch an Ihrer Seite!
Unser Hamburger Standort gehört dabei zu den wichtigsten Eckpfeilern unserer bundesweit tätigen Strafrechtskanzlei. Gerade das Drogenstrafrecht ist in einer Weltmetropole mit Hafen von größter Bedeutung.
Strafverteidiger Albrecht und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig sind ausschließlich auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätig. Beide haben einen besonderen Fokus und umfangreiche Erfahrung im Drogenstrafecht. Insbesondere Rechtsanwalt Albrecht hat das Drogenstrafrecht zu seinem besonderen Hauptschwerpunkt gemacht.
Höchste Spezialisierung!
Strafverteidiger Albrecht:
„Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Drogenstrafrecht. Wir versuchen stets durch umfangreiche schriftliche Anträge Gerichtsverhandlungen zu verhindern und die Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen. Häufig können wir mit einem Angriff auf die von der Polizei gesammelten Indizien die Staatsanwaltschaft von einer Anklage abhalten. Selbstverständlich stehen mein Team und ich Ihnen auch bei einer Gerichtsverhandlung im Drogenstrafrecht in Hamburg engagiert zur Seite. Egal ob großes oder kleines Drogenstrafverfahren: Wir kämpfen für das bestmögliche Ergebnis!“
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Hamburg anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Hamburg anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
- Landgericht Hamburg
- Amtsgericht Hamburg- Mitte
- Amtsgericht Hamburg- Altona
- Amtsgericht Hamburg- St. Georg
- Amtsgericht Hamburg- Barmbek
- Amtsgericht Hamburg- Wandsbek
- Amtsgericht Hamburg- Blankenese
- Amtsgericht Hamburg- Bergedorf
- Amtsgericht Hamburg- Harburg
Im Umkreis Hamburg sind Anklagen der Staatsanwaltschaften in Schleswig Holstein zu folgenden Amtsgerichten im möglich:
- Amtsgericht Norderstedt
- Amtsgericht Ahrensburg
- Amtsgericht Itzehoe
- Amtsgericht Tostedt