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Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Kurzprofil

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Langjähriger Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • FAO-Dozent für Strafrecht (Dozent für Fachanwälte für Strafrecht)
  • Erfahrungen aus tausenden Verfahren als Strafverteidiger
  • Zugelassener Rechtsanwalt an allen deutschen Strafgerichten einschließlich des Bundesgerichtshofes für Strafsachen
  • Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität Lüneburg
  • Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger
  • Besondere Schwerpunkte: Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
  • Beide Staatsexamen mit Prädikat
  • Große juristische Staatsprüfung als Landesbester im Prüfungsbezirk Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein
  • Ehemaliger Stipendiat der Begabtenförderung der Friedrich-Naumann-Stiftung
  • Preisgekrönte Dissertation

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig

Kurzprofil

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Langjähriger Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • FAO-Dozent für Strafrecht (Dozent für Fachanwälte für Strafrecht)
  • Erfahrungen aus tausenden Verfahren als Strafverteidiger
  • Zugelassener Rechtsanwalt an allen deutschen Strafgerichten einschließlich des Bundesgerichtshofes für Strafsachen
  • Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität Lüneburg
  • Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger
  • Besondere Schwerpunkte: Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
  • Beide Staatsexamen mit Prädikat
  • Große juristische Staatsprüfung als Landesbester im Prüfungsbezirk Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein
  • Ehemaliger Stipendiat der Begabtenförderung der Friedrich-Naumann-Stiftung
  • Preisgekrönte Dissertation

Seit Jahren erfolgreiche Strafverteidigung im Sexualstrafrecht bundesweit

Rechtsanwalt Dr. Hennig ist seit vielen Jahren bundesweit als Strafverteidiger im Sexualstrafrecht gefragt. Auch hat er bereits verschiedene medienwirksame Prozesse im Strafrecht und Sexualstrafrecht begleitet und erfolgreich verteidigt. So erwirkte er unter anderem im bekannten „Hamburger Silvesterprozess“ oder „Silvestersex-Prozess“ für seinen Mandanten einen Freispruch.

Dr. Hennig führt zudem, verliehen durch die niedersächsische Rechtsanwaltskammer, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“. Dies setzt eine nachgewiesene überdurchschnittliche, mehrjährige praktische und theoretische Erfahrung sowie den ständigen Nachweis von Fortbildungen im Strafrecht voraus.

Vita und persönliche Motivation

Dr. Hennig schloss das Referendariat mit der sogenannten großen juristischen Staatsprüfung (zweites Staatsexamen) als Landesbester des Prüfungsbezirks Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein von über 170 Referendaren mit zweistelligen Prädikatsexamen ab. Er hat bereits das Studium der Rechtswissenschaften mit einem sogenannten zweistelligen Prädikatsexamen abgeschlossen.

Anschließend verfasste er eine Dissertation unter anderem mit Bezügen zum Strafrecht. Die Doktorarbeit wurde mit der Höchstnote „summa cum laude“ bewertet und ist mehrfach preisgekrönt. Seine Desertation wurde durch ein Stipendium der Begabtenförderung der Friedrich-Naumman-stiftung (Mittel des Bundesministeriums für Forschung und Bildung) gefördert.

Während seiner Dissertationszeit absolvierte Dr. Hennig auch einen ebenfalls Stipendium-geförderten Forschungsaufenthalt an der amerikanischen Elite-Universität in Berkeley. Noch vor Abschluss seines Referendariats wurde Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig durch die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zum Dr. jur. promoviert.

Das Referendariat diente der weiteren spezialisierten Ausrichtung auf das Strafrecht und Sexualstrafrecht. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat hier auch die Arbeitsweise der heutigen Gegenseite kennengelernt; insbesondere war er im sexualstrafrechtlichen Dezernat der Staatsanwaltschaft Kiel tätig. Darüber hinaus absolvierte er die Rechtsanwalts- und Wahlstation bei spezialisierten und renommierten Strafverteidigern.

Dr. Hennig:

„Trotz der mir verliehenen Befähigung zum Richteramt, war für mich immer klar, meine Fähigkeiten in den Dienst von Beschuldigen zu stellen. Als Strafverteidiger kämpfe ich oftmals an der Seite derjenigen, die ansonsten mit dem scheinbar übermächtigen Strafverfolgungsapparat ausschließlich Gegnern ausgesetzt sind. Dies gilt vor allem im Sexualstrafrecht. Ich sehe Strafverteidigung nicht nur als Beruf, sondern als Berufung an.“