Tipps Drogenstrafrecht
Welche Strafen drohen im Drogenstrafrecht?
Schon beim Besitz von weichen Drogen (Marihuana) droht nach § 29 BtMG Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Bei nicht geringen des Besitzes oder beim Handeltreiben droht mindestens eine Freiheitsstrafe von einem Jahr (§ 29 a BtmG). Der Strafrahmen reicht bis zu 15 Jahren.
Insgesamt hängt die Strafenbildung von einer Vielzahl von Faktoren ab. Wie immer spielt die Frage von Vorstrafen eine Rolle. Besondere Bedeutung haben aber die Mengen und die Art der Droge.
Auch kommt es auf die Tathandlung. Geht es lediglich um Besitz oder um Drogenanbau- und Drogenherstellung. Beim Handeltreiben drohen die schwersten Strafen.
Zunächst ist immer zu prüfen, ob eine Strafe nicht ganz verhindert werden kann. In vielen Fällen können wir durch entsprechende Anträge im Ermittlungsverfahren eine Gerichtsverhandlung und Strafe ganz verhindern.
Fachanwalt für Strafecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht:
„Egal ob 2 Gramm Gras oder eine große Rauschgiftküche mit Absatzmengen für den internationalen Drogenmarkt. Wir kämpfen in großen und kleinen Verfahren für unsere Mandanten. Kampf, Hartnäckigkeit und fachlich höchste Expertise zeichnen unsere Arbeit aus. Für das bestmögliche Ergebnis unserer Mandanten sind wir gerne unbequem gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaften.“
Auf Wunsch können wir direkt nach Ihrem Anruf für Sie den Vorladungstermin bei der Polizei absagen.
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Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kanzlei im Drogenstrafrecht auf und vereinbaren sie jederzeit einen persönlichen und kostenlosen Gesprächstermin mit Fachanwalt für Strafrecht Albrecht oder einem Strafverteidiger Ihrer Wahl aus dem Defensio-Anwaltsteam.
Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Drogenstrafverfahren.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.