Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
Ihr Strafverteidiger im Drogenstrafrecht
Hamburg: 040 54 80 13 81
Dortmund: 0231 226 135 30
Kiel: 0431 888 112 12
Lüneburg: 04131 707 71 07
Münster: 0251 149 820 40
Frankfurt: 069 5060 79150
Bremen: 0421 221 598 94
Hannover: 0511 999 788 82
Lübeck: 0451 879 291 75
Osnabrück: 0541 915 325 20
Düsseldorf: 0211 176 003 90
Köln: 0221 975 864 70
Bonn: 04131 707 71 07
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Rechtsanwalt Albrecht
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Strafverteidigung im Drogenstrafrecht setzt Hartnäckigkeit
und Spezialisierung voraus.
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Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig verfügt über zwei Prädikatsexamina und war Landesbester Absolvent im zweiten Staatsexamen.
Langjährige Erfahrung
Die Strafverteidiger Dr. Hennig und Albrecht arbeiten seit Jahren ausschließlich als Strafverteidiger und verfügen über umfassende Erfahrung in allen Bereichen des Drogenstrafrechts.
Transparente Kosten
Wir arbeiten mit fairen Pauschalen pro Verfahrensabschnitt. Sie wissen von Anfang an genau, was auf Sie zukommt.
Höchste Spezialisierung
Alle Anwälte sind ausschließlich im Strafrecht tätig. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht hat seinen Schwerpunkt innerhalb der Strafverteidigung auf das Gebiet des Drogenstrafrechts gelegt, das umfangreiche Spezialkenntnisse erfordert.
Schnelle Termine vor Ort
Vereinbaren Sie jederzeit einen schnellen und unverbindlichen Termin. Wir freuen uns auf ein Erstgespräch an unseren Standorten in Hamburg, Lübeck, Kiel, Hannover und Lüneburg.
Gerichtsverhandlung verhindern
Wir tun alles dafür, eine Gerichtsverhandlung durch frühzeitige Mandatierung zu verhindern und das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Im Falle einer Anklage kämpfen wir vor Gericht für das bestmögliche Ergebnis.
Fachanwalt für Strafrecht
Höchste Spezialisierung im Drogenstrafrecht
Langjährige Erfahrung im Drogenstrafrecht
Schnelle Termine vor Ort
Erstgespräch am Telefon möglich
Transparente Kosten
Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
Strafverteidiger im Drogenstrafrecht
Dr. Hennig
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Strafverteidigung in Drogenstrafverfahren (Betäubungsmittelstrafrecht)
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team verteidigen Mandanten beim Vorwurf einer Drogenstraftat bundesweit.
Telefonische Mandatierung und Besprechung möglich
In zahlreichen Fällen kann allein durch einen umfangreich begründeten schriftlichen Antrag das Verfahren schon im Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden. Alles Wesentliche können Sie mit Fachanwalt für Strafrecht Albrecht und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig auch telefonisch besprechen.
Persönlicher Termin vor Ort in Hamburg, Kiel, Lübeck sowie Hannover und Lüneburg
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch gerne an unseren Standorten in Hamburg, Kiel, Lübeck, Hannover, Lüneburg, Dortmund, Osnabrück und Bremen einen persönlichen Termin mit unverbindlicher Ersteinschätzung an.
Darf das strafbar sein?
Legalize it!
Zahlreiche Bürger, der Großteil deutscher Strafrechtsprofessoren, viele Mediziner, Philosophen und andere Aktivisten kämpfen für die Legalisierung von Cannabis … [weiterlesen]
Drogenherstellung und Drogenanbau
Die Herstellung von Drogen und der Anbau von Drogen sind strafbar. In den Vorladungen heißt es beim Marihuanavorwurf oft „Cannabis und seine Zubereitungen“. Ein solcher … [weiterlesen]
Drogenbesitz und Drogenerwerb
Auch der Drogenbesitz ist strafbar. Dies gilt entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens auch bei Besitz zum Zweck des Eigenkonsums. Es kann lediglich bei Kleinstmengen … [weiterlesen]
Drogenverkauf und Drogeneinfuhr (Handeltreiben)
Der Vorwurf Handeltreiben ist schneller erfüllt als sich die meisten vorstellen können. Auch der Kleindealer, der lediglich zur Finanzierung seines Eigenkonsums verkauft, macht … [weiterlesen]
Drogenarten
Eine Übersicht zu den verschiedensten Drogenarten. Wenn eine nicht geringe Menge vorliegt droht nicht nur bei Handeltreiben sondern auch beim Besitz sowie der … [weiterlesen]
Was ist mit meinem Führerschein?
Viele Beschuldigte sagen bei der Polizei aus: „Alles für den Eigenkonsum“. Das verspielt Verteidigungschancen. Vielfach hätten wir nach der reinen Aktenlage gut … [weiterlesen]
Strafverteidigung mit vollem Einsatz
Ohne Unterschied im Ansehen der Person und unabhängig vom Vorwurf verteidigen wir jeden Mandanten im Drogenstrafrecht absolut parteiisch. Immer kämpfen wir für das bestmögliche Ergebnis. Egal, ob schuldig oder unschuldig. Geben Sie Ihr Drogenstrafverfahren in unsere professionellen und engagierten Hände und Sie werden erfahren, dass wir gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie werden bereits hierdurch Mut und Kraft schöpfen.
Hamburg: 040 548 013 81
Dortmund: 0231 226 135 30
Kiel: 0431 888 112 12
Lüneburg: 04131 707 71 07
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Osnabrück: 0541 915 325 20
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