Fachanwalt für Strafrecht Albrecht  
  Ihr Strafverteidiger im Drogenstrafrecht 

Hamburg:  040  54 80 13  81

Dortmund:  0231 226 135 30

Kiel:  0431 888 112 12

Lüneburg:  04131 707 71 07

Münster:  0251 149 820 40

Frankfurt:  069 5060 79150

Bremen:  0421 221 598 94

Hannover:  0511 999 788 82

Lübeck:  0451 879 291 75

Osnabrück:  0541 915 325 20

Düsseldorf:  0211 176 003 90

Köln:  0221 975 864 70

Bonn:  04131 707 71 07

 
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Rechtsanwalt Albrecht

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Strafverteidigung im Drogenstrafrecht setzt Hartnäckigkeit
und Spezialisierung voraus.

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Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig verfügt über zwei Prädikatsexamina und war Landesbester Absolvent im zweiten Staatsexamen.

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Langjährige Erfahrung

Die Strafverteidiger Dr. Hennig und Albrecht arbeiten seit Jahren ausschließlich als Strafverteidiger und verfügen über umfassende Erfahrung in allen Bereichen des Drogenstrafrechts.

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Transparente Kosten

Wir arbeiten mit fairen Pauschalen pro Verfahrensabschnitt. Sie wissen von Anfang an genau, was auf Sie zukommt.

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Höchste Spezialisierung

Alle Anwälte sind ausschließlich im Strafrecht tätig. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht hat seinen Schwerpunkt innerhalb der Strafverteidigung auf das Gebiet des Drogenstrafrechts gelegt, das umfangreiche Spezialkenntnisse erfordert.

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Schnelle Termine vor Ort

Vereinbaren Sie jederzeit einen schnellen und unverbindlichen Termin. Wir freuen uns auf ein Erstgespräch an unseren Standorten in Hamburg, Lübeck, Kiel, Hannover und Lüneburg.

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Gerichtsverhandlung verhindern

Wir tun alles dafür, eine Gerichtsverhandlung durch frühzeitige Mandatierung zu verhindern und das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Im Falle einer Anklage kämpfen wir vor Gericht für das bestmögliche Ergebnis.

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Fachanwalt für Strafrecht

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Höchste Spezialisierung im Drogenstrafrecht

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Langjährige Erfahrung im Drogenstrafrecht

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Schnelle Termine vor Ort

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Erstgespräch am Telefon möglich

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Transparente Kosten

Ihre Strafverteidiger

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Hamburg, Dortmund, Kiel, Lüneburg, Bremen, Hannover, Lübeck, Osnabrück, Köln, Münster und bundesweit

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Strafverteidigung in Drogenstrafverfahren (Betäubungsmittelstrafrecht)

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team verteidigen Mandanten beim Vorwurf einer Drogenstraftat bundesweit.

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Telefonische Mandatierung und Besprechung möglich

In zahlreichen Fällen kann allein durch einen umfangreich begründeten schriftlichen Antrag das Verfahren schon im Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden. Alles Wesentliche können Sie mit Fachanwalt für Strafrecht Albrecht und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig auch telefonisch besprechen.

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Persönlicher Termin vor Ort in Hamburg, Kiel, Lübeck sowie Hannover und Lüneburg

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch gerne an unseren Standorten in Hamburg, Kiel, Lübeck, Hannover, Lüneburg, Dortmund, Osnabrück und Bremen einen persönlichen Termin mit unverbindlicher Ersteinschätzung an.

Darf das strafbar sein?
Legalize it!

Zahlreiche Bürger, der Großteil deutscher Strafrechtsprofessoren, viele Mediziner, Philosophen und andere Aktivisten kämpfen für die Legalisierung von Cannabis  … [weiterlesen]

 

Drogenherstellung und Drogenanbau

Die Herstellung von Drogen und der Anbau von Drogen sind strafbar. In den Vorladungen heißt es beim Marihuanavorwurf oft „Cannabis und seine Zubereitungen“. Ein solcher … [weiterlesen]

 

Drogenbesitz und Drogenerwerb

Auch der Drogenbesitz ist strafbar. Dies gilt entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens auch bei Besitz zum Zweck des Eigenkonsums. Es kann lediglich bei Kleinstmengen … [weiterlesen]

Drogenverkauf und Drogeneinfuhr (Handeltreiben)

Der Vorwurf Handeltreiben ist schneller erfüllt als sich die meisten vorstellen können. Auch der Kleindealer, der lediglich zur Finanzierung seines Eigenkonsums verkauft, macht … [weiterlesen]

 

Drogenarten

Eine Übersicht zu den verschiedensten Drogenarten. Wenn eine nicht geringe Menge vorliegt droht nicht nur bei Handeltreiben  sondern auch beim Besitz sowie der … [weiterlesen]

 

Was ist mit meinem Führerschein?

Viele Beschuldigte sagen bei der Polizei aus: „Alles für den Eigenkonsum“. Das verspielt Verteidigungschancen. Vielfach hätten wir nach der reinen Aktenlage gut … [weiterlesen]

Strafverteidigung mit vollem Einsatz

Ohne Unterschied im Ansehen der Person und unabhängig vom Vorwurf verteidigen wir jeden Mandanten im Drogenstrafrecht absolut parteiisch. Immer kämpfen wir für das bestmögliche Ergebnis. Egal, ob schuldig oder unschuldig. Geben Sie Ihr Drogenstrafverfahren in unsere professionellen und engagierten Hände und Sie werden erfahren, dass wir gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie werden bereits hierdurch Mut und Kraft schöpfen.