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strafverteidigung-drogenstrafrecht

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Qualifikationen und Ämter

  • Volljurist und Of Counsel
  • Ordentliche Professur an der Universität Bremen
  • Erstes und zweites Staatsexamen mit Prädikat
  • Umfangreiche Erfahrung in einer Vielzahl von Strafverfahren insb. Revisionen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Preisgekrönte Promotion mit der Höchstnote summa cum laude

 

Derzeitige Tätigkeiten

  • Of Counsel der H/T Defensio Strafverteidiger, Tätigkeitsgebiet: Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
  • Schwerpunkte: Revision insb. im Drogenstrafrecht, Strafrechtliche Revision und Verfassungsbeschwerden, Internationales Strafrecht, komplexe Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Inhaber der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medienstrafrecht und Strafvollzugsrecht an der Universität Bremen

Prof. Dr. Sönke Gerhold

 
strafverteidigung-drogenstrafrecht

Kurzprofil

  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Langjähriger Dozent für Straf- und Strafprozessrecht
  • Erfahrungen aus tausenden Verfahren als Strafverteidiger
  • Zugelassener Rechtsanwalt an allen deutschen Strafgerichten einschließlich des Bundesgerichtshofes für Strafsachen
  • Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität Lüneburg
  • Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger
  • Besondere Schwerpunkte: Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
  • Beide Staatsexamen mit Prädikat
  • Große juristische Staatsprüfung als Landesbester im Prüfungsbezirk Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein
  • Ehemaliger Stipendiat der Begabtenförderung der Friedrich-Naumann-Stiftung
  • Preisgekrönte Dissertation

Persönliche Motivation

Sowohl universitäre Forschung und Lehre als auch die Praxis der Strafverteidigung profitieren wechselseitig von den vielfachen Erfahrungen und Kenntnissen, die es in dem jeweils anderen Bereich zu erwerben gilt. Nur durch eine intensive Verbindung theoretischer und praktischer Gesichtspunkte lässt sich auf höchstem Niveau arbeiten.

Ganz dem Gedanken der gesamten Strafrechtswissenschaft verbunden bringe ich daher meine theoretischen Kenntnisse in jedes einzelne Mandat ein und gewinne über die Mandatsarbeit umgekehrt einen ganz neuen Blick auf mögliche Probleme oder Missstände in der Praxis, über die ich mir allein am universitären Schreibtisch kaum ein abschließendes Bild verschaffen könnte. Insofern halte ich die Befassung mit beiden „Welten“, der universitären und der gerichtspraktischen, für Unabdingbar um Mandanten und Studierenden gleichermaßen die optimale Beratung bzw. Ausbildung zukommen zu lassen, die Ihnen gebührt.