open menu

Tipps Drogenstrafrecht

Was tun bei Vorladung als Beschuldigter wegen Drogenstraftat?

Lassen Sie sich nicht auf eine Aussage bei der Polizei ein. Ein Schweigen wird nie gegen Sie gewertet. Eine Aussage kann nichts verbessern aber viel verschlimmern. Die Polizisten sind beim Vorwurf einer Drogenstraftat nie auf der Seite des Beschuldigten.

Ist Ihre Aussage erstmal in der Akte, können etliche Chancen für eine Freispruchverteidigung verbaut sein.

 

ACHTUNG: NICHT VORSCHNELL PETZEN!

Machen Sie bei der Polizei auch dann keine Angaben, wenn man Ihnen eine Strafmilderung nach § 31 BtMG anbietet. Nach dieser Vorschrift kann die zu erwartende Strafe bei Aufklärungshilfe gemildert werden.

Erstens sollten Sie zunächst genau überlegen, ob es fair und sinnvoll ist, andere Beschuldigte den Strafverfolgungsbehörden auszuliefern, zweitens kann dieser Schritt auch noch nach erfolgter Akteneinsicht erfolgen. Drittens – und dies ist entscheidend – können Sie durch eine Aussage diverse Verteidigungsmöglichkeiten, die Sie selbst nicht kennen, zerstören.

Erst nachdem wir genau wissen, was die Ermittlungsbehörden gegen Sie in der Hand haben, kann die strafrechtliche Beratung und Vertretung richtig ansetzen. Dann erst kann Ihnen ein versierter Strafverteidiger sagen, ob es sinnvoll ist vom Angebot nach § 31 BtMG Gebrauch zu machen, ein Geständnis abzugeben und zur Aufklärung beizutragen.

SOFORT spezialisierten Drogenstrafverteidiger einschalten

Daher sollten Sie immer erst einen fachkundigen Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafsachen aufsuchen und nach Akteneinsicht und Beratung eine Entscheidung treffen.

Gerne schildern Sie uns Ihren Fall und wir gebe Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung. Nachdem wir für Sie Akteneinsicht beantragt haben und die Ermittlungsakte uns vorliegt zeigen wir Ihnen alle Verteidigungsoptionen aufzeigen. Wir werden alles dafür tun, durch gut begründete Anträge das Verfahren zur Einstellung zu bringen.

 

Sie haben noch Fragen zu einer Vorladung als Beschuldigter?

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kanzlei im Drogenstrafrecht auf und vereinbaren sie jederzeit einen persönlichen und kostenlosen Gesprächstermin mit Fachanwalt für Strafrecht Albrecht oder einem Strafverteidiger Ihrer Wahl aus dem Defensio-Anwaltsteam.

Da wir gerade im Ermittlungsverfahren bereits sehr häufig erfolgreich sind und allein durch schriftliche Anträge die Einstellung des Verfahrens erwirken können, verteidigen wir auch bundesweit im Drogenstrafverfahren.

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sowie die weiteren Rechtsanwälte im Verteidigerteam sind an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen zugelassen.