Dem Mandanten wurde vorgeworfen, der Betreiber einer Marihuana-Indoorplantage mit über 200 Einzelpflanzen zu sein.

 

drogenstrafrecht-anwalt

 

Deren Existenz auf einem flächengroßen Hof nahe der holländischen Grenze wurde seitens der Strafverfolgungsbehörden unter erheblichem Aufwand – u.a. durch einen Hubschrauberüberflug mit Wärmebildkamera – ermittelt.

Zwar wurde DNA des Mandanten an insgesamt mehreren Spurenträgern sichergestellt: An einer Cola-Dose, einem Gartenhandschuh sowie Zigarettenkippen, die sich teilweise auch in den Räumen der Plantage befanden, doch ließ sich daraus kein zwingender Schluss auf die Betreibereigenschaft des Mandanten ziehen.

Strafverteidiger Moro erinnerte an die hohen Anforderungen der Beweiswürdigung:

„Es bedarf eines so hohen Grads der Wahrscheinlichkeit, dass vernünftige Zweifel nicht bestehen.“

Der Mandant bewohnte ein Teilstück des Hofes, in dem sich die Plantage nicht befand. Es war nicht auszuschließen, dass die Gegenstände durch Dritte oder jedenfalls zeitlich vor der Existenz der Plantage in die jeweiligen Räume gelangten.

Ins Bild passte, dass Spur-zu-Spur Treffer an weiteren Spurenträgern, die Beschuldigten in Betäubungsmittelverfahren in den Niederlanden, Belgien sowie in Nordrhein-Westfalen zugeordnet werden konnten, festgestellt wurden.

Der Mandant wurde, wie von Strafverteidiger Moro beantragt, freigesprochen.