Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig erwirkte nach Vorverhandlung mit dem Gericht im Rahmen einer Strafmaßverteidigung beim Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Verbrechen nach § 29a BtMG) – konkret ging es um Marihuana und Amphetamine – eine Bewährungsstrafe ohne erwähnenswerte weitere Auflagen. Hinsichtlich einer besonders schwerwiegenden Einzeltat konnte sogar die Einstellung erreicht werden. Immer wieder musste Strafverteidiger Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft bei der Ausübung des Fragerechts in die Schranken weisen.  Zudem konnte entgegen des Anklageverfassers die Einziehung des PKW abgewendet werden. Der Mandant ist überglücklich. Das Verteidigungsziel wurde vollumfänglich erreicht. Ein Freispruch war aufgrund der erdrückenden Beweislage von vorneherein leider ausgeschlossen.