von: Rechtsreferendarin Leila El Sawaf

 

Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland erlaubt. Besitz und Verkauf sind jedoch Straftaten. Die geringe Menge, bei welcher von der Strafverfolgung abgesehen werden kann (nicht muss!), variiert zwischen den Bundesländern von 6 bis 15 Gramm.

Bisher ist in Deutschland Cannabis legal nur auf Rezept möglich. Seit 2017 können Ärzte medizinisches Cannabis etwa zur Schmerzlinderung bei Schwerkranken verschreiben.

Gegen die Prohibitionspolitik, welche keinen gesundheitspräventiven Effekt erzielt, sondern täglich neue Opfer schafft, sprechen die jährlich 185.000 bundesweiten Ermittlungsverfahren.

 

Eine Entkriminalisierung ist angedacht

Die Gesundheitspolitiker der Ampel Parteien beabsichtigen eine Legalisierung von Cannabis. Erlaubt sein soll künftig die kontrollierte Abgabe zu Genusszwecken. Der Verkauf über lizensierte Geschäfte, beispielsweise Apotheken, an Personen über 18 Jahren ist anvisiert. Ziele der Legalisierung sind die Qualität der Droge besser zu kontrollieren und die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern.

Nach 4 Jahren soll das entsprechende Gesetz mit Blick auf gesellschaftliche Auswirkungen evaluiert werden.

  

Pro Legalisierung

Das heutige Cannabis-Verbot, welches auf dem damaligen Opiumgesetz aus dem Jahr 1929 basiert, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Es genügt nicht den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Dieses verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und geeignet, erforderlich und angemessen ist. Ziel des Cannabis-Verbots ist es, die Volksgesundheit zu schützen. Es ist nicht geeignet, da von ihm keine abschreckende Wirkung ausgeht und die Verfügbarkeit von Cannabis nicht verringert wurde. Es ist auch nicht erforderlich, denn mildere Maßnahmen wie beispielsweise Prävention mittels Aufklärung sind wirksamer. Dies zeigen Kampagnen, die vor Alkohol und Tabak warnen. Zudem könnten die echten Gefahren, die mit dem Konsum verbunden sein könnten, in einer legalen Situation besser beobachtet, reguliert und notfalls behandelt werden. Das Cannabis-Verbot ist nicht angemessen. Im Vergleich zu der Gefahr, die von Alkohol und Tabak ausgeht, ist eine Kriminalisierung nach heutigen Erkenntnissen über Cannabis nicht verhältnismäßig im engeren Sinn und rechtfertigt keinen Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit.

Es verstößt gegen die Freiheitsrechte aus Artikel 2 Abs. 1 GG. Der Einzelne soll und darf sich sein Suchtmittel selbst aussuchen.

Vor allem begründet die Ungleichbehandlung von Alkohol und Cannabis einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Abs. 1 GG. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordern die legalen Drogen, allen voran Alkohol und Tabak ein Vielfaches an Opfern gegenüber den illegalen Drogen, wie Cannabis. So hat die UN-Suchtkommission Cannabis im Dezember 2020 von der Liste der gefährlichen Drogen gestrichen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 festgestellt, dass die These von der Einstiegsdroge Cannabis weltweit von keinem Wissenschaftler vertreten wird.

Auch kommt der Staat seiner Verpflichtung aus Artikel 6 Abs. 1 GG nicht nach, Jugendliche und ihre Familien zu schützen. Ein Schwarzmarkt mit Cannabinoiden wird aufrechterhalten.

Derzeit ist u.a. eine Normenkontrollklage von Jugendrichter am Amtsgericht Bernau Andreas Müller zur Überprüfung des Cannabis-Verbots beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Dieses hatte 1994 mit dem Cannabis-Beschluss entschieden, dass es verfassungskonform sei.

 

Befürworter:

Vor allem liberale und intellektuelle Kreise sowie die juristischen Eliten befürworten die Legalisierung. Zu nennen sind: Neue Richtervereinigung e.V., Schildower Kreis, deutscher Hanfverband, LEAP Deutschland, Hanfparade, Weltkommission für Drogenpolitik (GCDP), Suchtstoffkommission (CND), Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. (DGS), Bundesfraktion der Linken, der Grünen, der FDP, Kofi Annan, Javier Solana und André Schulz (Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter).

 

Contra Legalisierung

Reaktionäre Personen, wie Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, argumentieren an der verfassungsrechtlichen Argumentation vorbei. Durch die Legalisierung würde suggeriert, die Droge sei nicht gefährlich sei. Gerade diese Wirkung sei jungen Leuten gegenüber gefährlich. Sie kann zu einem erhöhten Missbrauch und der daraus resultierenden Gefahr für den Einzelnen führen. Es wird auch vor Gefahren für den Straßenverkehr gewarnt. Diese Befürchtungen sind nicht in Gänze von der Hand zu weisen, haben nichts damit zu tun, dass das Verbot verfassungsrechtlich nicht haltbar ist und den Maximen einer freiheitlichen Gesellschaft widerspricht.

 

Vergleich international

Verschiedene Bundesstaaten der USA, Uruguay, die Niederlande, Spanien, Kanada, Luxemburg, Portugal und die Schweiz haben bereits in verschiedenem Ausmaß und auf verschiedenen rechtlichen Wegen eine Liberalisierung ihrer Cannabispolitik vorgenommen.

Studien zufolge wiesen einige dieser Länder die niedrigsten Prävalenzraten im Hinblick auf den Konsum auf.

Derzeit ist bereits der Besitz von Marihuana strafbar. Wann und wie die geplante Teillegalisierung durch die Ampel-Koalition in Kraft tritt, ist offen. Sollte Ihnen eine Straftat im Zusammenhang mit Marihuana vorgeworfen werden, wenden Sie sich jederzeit an HT-Defensio-Strafverteidiger.