Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: versuchter Erwerb von Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Unserem Mandanten wurde der versuchte Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll Adressat eines Briefs mit Amphetamin gewesen sein. In einer umfassenden Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht dar, dass kein hinreichender Verdacht gegen unseren Mandanten besteht. Allein ein Name und eine Adresse auf einer beschlagnahmten Briefsendung könnten nicht ausreichend sein, um einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen. Ansonsten wäre es ein Leichtes, andere Menschen in Strafverfahren zu verwickeln, indem man im Internet verbotene Dinge an ihre Adresse bestellt. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.