von: Rechtsreferendarin Düwer

 

Strafverteidiger Albrecht erwirkt Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts beim Vorwurf des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln. Einige Jahre nachdem unser Mandant mit einem Bekannten per Messenger über den Anbau von Pflanzen geschrieben und Bilder von Hanfpflanzen verschickt hat, erhielt er eine Vorladung wegen des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln. 

Die Ermittlungsbeamten hatten zwischenzeitlich das Handy des Bekannten sichergestellt und bei der Auswertung sowohl den Chat-Verlauf als auch die Bilder gefunden.  

Gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut. Zusätzlich droht eine Eintragung in das Führungszeugnis. Zur Abwendung schwerer sozialer und rechtlicher Folgen suchte der Mandant das Defensio Strafverteidigerteam auf. Strafverteidiger Albrecht riet seinem Mandanten keine Aussage zu machen und beantragte Akteneinsicht. Den Vorladungstermin sagte er ab. 

Tatsächlich konnten der Ermittlungsakte der Chat-Verlauf und die Bilder entnommen werden. Aufgrund des daraus resultierenden Gesamtbildes nahmen die Ermittlungsbeamten an, unser Mandant habe bereits zuvor Hanfpflanzen angebaut und wollte nun mit seinem Bekannten weitere Hanfpflanzen anbauen.  

Strafverteidiger verfasste einen Einstellungsantrag, in dem fundiert dargelegt wurde, warum die bloße Planung einer Straftat grundsätzlich keine Straftat darstellt. Für einen tatsächlichen Anbau gab es keinerlei Beweise in der Ermittlungsakte. Auch die Bilder bewiesen nicht, dass der Mandant tatsächlich Hanfpflanzen angebaut hatte. Dies war lediglich eine Annahme der Ermittlungsbeamten.

  

Einstellung des Verfahrens

Der Einstellungsantrag überzeugte unseren Mandanten und auch die Staatsanwaltschaft, welche das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte. Unser Mandant wird in Zukunft vorsichtiger beim Chatten sein.