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  Strafverteidigung im Drogenstrafrecht in  
 Lüneburg 

Strafverteidigung erfordert Kampfgeist und fachliche Exzellenz.

Wir tun alles um das Verfahren zur Einstellung zu bringen und eine Gerichtsverhandlung zu verhindern.

  • Schneller persönlicher Termin in Lüneburg
  • Besondere Spezialisierung im Drogenstrafrecht
  • Schlagkräftiges Team aus Strafverteidigern
  • Fachanwälte für Strafrecht
  • Langjährige Erfahrung & Expertise
  • Langjähriger Fachautor und Dozent für Strafrecht
  • Polizeilicher Vernehmungstermin kann noch am selben Tag abgesagt werden
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Fachanwälte für Strafrecht

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Besondere Spezialisierung im Drogenstrafrecht

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Langjährige Erfahrung und Expertise

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Bundesweite Vertretung

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Schnelle Termine vor Ort

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Erstgespräch am Telefon möglich

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Transparente Kosten

Schneller persönlicher Termin

Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Lüneburger Standort.

H/T Defensio Strafverteidiger
Anna-Vogeley-Straße 21
21337 Lüneburg

Rechtsanwalt Albrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für
Strafrecht

Christian Albrecht Anwalt Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für
Strafrecht

Dr. Hennig

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für
Strafrecht

Dr. Hennig

Dr. Hennig

Fachanwalt für
Strafrecht

H/T – Defensio bedeutet spezialisierte Strafverteidigung in Norddeutschland und bundesweit. Einer unserer wichtigsten Standorte ist Lüneburg. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht stehen Ihnen beim Vorwurf einer Drogenstraftat in Lüneburg oder in der Umgebung von Lüneburg jederzeit engagiert zur Seite.

Die Kanzlei in der Innenstadt liegt direkt gegenüber dem Landgericht und Amtsgericht. Wir haben bereits eine große Vielzahl von kleinen und großen Drogenstrafverfahren in ganz Norddeutschland insbesondere in Hamburg und Lüneburg erfolgreich verteidigt.

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen einer Drogenstraftat erhalten haben oder aber eine Anklage zum Landgericht oder Amtsgericht Lüneburg oder aber dem Amtsgericht Winsen Luhe in Betäubungsmittelstrafsachen vorliegt, können Sie jederzeit einen persönlichen Termin bei uns vereinbaren. Gemeinsam finden wir einen Weg und kämpfen für das bestmögliche Ergebnis.

Idealerweise können wir, wie vielfach in der Vergangenheit, durch einen schriftlichen Antrag die Staatsanwaltschaft von einer Anklage abhalten oder auf anderem Wege eine Gerichtsverhandlung verhindern. Machen Sie beim Erhalt einer polizeilichen Beschuldigtenvorladung im Drogenstrafrecht unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Eine Aussage bei der Polizei kann keine Vorteile, nur Nachteile haben. Erst wenn wir wissen, ob und was die Strafverfolgungsbehörden in der Hand haben, kann entschieden werden, ob es sinnvoll ist eine schriftliche Aussage einzureichen.

Dies gilt unabhängig vom Vorwurf, also egal ob Besitz, Handeltreiben oder Drogenanbau.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg verfügt über spezialisierte Betäubungsmitteldezernate. Einige der Staatsanwältinnen dort zeigen ein außergewöhnliches Verfolgungs- und Bestrafungsinteresse. Wenn Sie dann einen nicht spezialisierten Anwalt beauftragen, werden Sie nicht auf Augenhöhe verteidigt. Drogenstrafrecht erfordert langjährige Erfahrung und fachliche Expertise.

Wir verteidigen absolut einseitig Mandanteninteressen und setzen alles daran, das bestmögliche Ergebnis gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaften durchzusetzen.

Uns interessiert nicht, ob Sie eine Straftat begangen haben, sondern wie wir Ihre Bestrafung verhindern können.

Nur bei einem solchen Verständnis von Strafverteidigung ist ein insgesamt faires Verfahren gewährleistet. Alle anderen sind nämlich nicht auf Ihrer Seite.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:

„Egal ob Handeltreiben, Besitz oder Einfuhr von Betäubungsmitteln. Egal ob großes oder kleines Drogenstrafverfahren. Von der Cannabispflanze auf der Terrasse bis zur Großplantage und Rauschgiftküche haben wir umfangreiche Erfahrungen und Verteidigungspraxis.“

Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?

Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt.

Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Lüneburg anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:

Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Lüneburg anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:

  • Oberlandesgericht Celle
  • Landgericht Lüneburg
  • Amtsgericht Lüneburg
  • Amtsgericht Winsen-Luhe
  • Amtsgericht Dannenberg
  • Amtsgericht Celle
  • Amtsgericht Uelzen