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Hamburg: 040 548 01 381
Lübeck: 0451 879 291 75
Kiel: 0431 888 112 12
Hannover: 0511 999 788 82
Lüneburg: 04131 707 71 07
Bremen: 0421 221 598 94
Standorte
Drogenstrafrecht in Kiel
Strafverteidiger Albrecht und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig stehen Ihnen im Drogenstrafrecht in der Landeshauptstadt am Meer engagiert zur Seite. Unsere auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei übernimmt im Drogenstrafrecht im gesamten norddeutschen Raum Mandate. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig hat selbst in Kiel studiert und schloss dort das zweite Staatsexamen als landesbester Absolvent ab.
Strafverteidiger Albrecht und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
„Jahrelange Erfahrung und höchstes Fachwissen im Drogenstrafrecht zahlen sich aus – in jedem kleinen und großen Drogenstrafverfahren. Kommen Sie auf ein vertrauliches und unverbindliches Gespräch vorbei. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie!“
Nehmen Sie
Kontakt
mit uns auf
Tel: 0431 888 112 12
Sie erreichen uns ganztägig von 08:30 bis 19:30 Uhr (freitags bis 18:00 Uhr).
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Tel: 0431 888 112 12
Sie erreichen uns ganztägig von 08:30 bis 19:30 Uhr (freitags bis 18:00 Uhr).
In vielen Betäubungsmittelstrafverfahren können wir durch nur einen schriftlichen Antrag eine Anklage und damit eine Gerichtsverhandlung abwenden.
In anderen Fällen ist ein engagierter Kampf vor Gericht das Mittel der Wahl. Insbesondere Strafverteidiger Albrecht hat seinen Schwerpunkt und seine Spezialisierung auf das Betäubungsmittelstrafrecht gelegt. Die damit verbundene fachliche Expertise zahlt sich in jedem Drogenstrafverfahren aus.
Bei Erhalt einer Vorladung durch die Kieler Polizei wegen einer Drogenstraftat müssen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Jeder gute Strafverteidiger würde Ihnen dies raten. Die betrifft alle Vorwürfe von Drogenbesitz, Drogenherstellung- oder -anbau (z.B. Plantage) wie auch das klassische Dealen (Handeltreiben).

Einen Vorladungstermin bei der Polizei können wir am selben Tag absagen und Akteneinsicht verlangen.

Einen Vorladungstermin bei der Polizei können wir am selben Tag absagen und Akteneinsicht verlangen.
Anklagen im Drogenstrafrecht wie im allgemeinen Strafrecht können im Landgerichtsbezirk Kiel zu den folgenden Gerichten erhoben werden:
- Landgericht Kiel
- Amtsgericht Kiel
- Amtsgericht Plön
- Amtsgericht Flensburg
- Amtsgericht Norderstedt
- Amtsgericht Eckernförde
- Amtsgericht Neumünster
- Amtsgericht Bad Segeberg
Im Drogenstrafrecht darf der Verteidiger nicht zimperlich sein. Gerne verteidigen wir Sie je nach Aktenlage und Zielvorgabe auf Freispruch oder ein mildes Urteil bei den vorgenannten Gerichten im Landgerichtsbezirk Kiel.
Wir stehen Ihnen schnellstens für ein unverbindliches und persönliches Erstgespräch an unserem Kieler Standort zur Seite.