Hamburg:  040  54 80 13  81

Dortmund:  0231 226 135 30

Kiel:  0431 387 68 000

Lüneburg:  04131 707 71 07

Münster:  0251 149 820 40

Frankfurt:  069 5060 79150

Bremen:  0421 221 598 94

Hannover:  0511 999 788 82

Lübeck:  0451 879 291 75

Osnabrück:  0541 915 325 20

Düsseldorf:  0211 176 003 90

Köln:  0221 975 864 70

Bonn: 0228 299 712 40

 
Schnellen persönlichen Termin an unseren
Standorten vereinbaren
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 Drogenstrafrecht in  
 Bonn 

Strafverteidigung erfordert Kampfgeist und fachliche Exzellenz.

Wir tun alles um das Verfahren zur Einstellung zu bringen und eine Gerichtsverhandlung zu verhindern.

  • Schnelle persönliche Termine in Bonn
  • Erstgespräch digital möglich
  • Fachanwälte für Strafrecht
  • Höchste Spezialisierung Strafecht und Strafverteidigung
  • Team aus spezialisierten Strafverteidigern für Drogenstrafrecht
  • Langjährige Erfahrung & Expertise
  • Schlagkräftiges Team aus Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen
  • Bundesweite Vertretung
  • Transparente Kosten von Beginn an
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Fachanwälte für Strafrecht

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Höchste Spezialisierung Strafrecht und Strafverteidigung

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Langjährige Erfahrung und Expertise

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Bundesweite Vertretung

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Schnelle Termine vor Ort

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Erstgespräch digital möglich

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Transparente Kosten

Schneller persönlicher Termin

Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin an unserem Standort in Bonn.

H/T Defensio Strafverteidiger
1st Floor, Bornheimer Str. 127
53119 Bonn

E-Mail: kanzlei@ht-strafrecht.de

Rechtsanwalt Albrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für
Strafrecht

Christian Albrecht Anwalt Strafrecht

Christian Albrecht

Fachanwalt für
Strafrecht

drogenstrafrecht-rechtsanwalt

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

Christian Albrecht Anwalt Strafrecht

Christoph Grabitz

Strafverteidiger

Neben unseren Standorten in Nordrhein-Westfalen wie Köln, Dortmund, Münster und Düsseldorf, stehen wir Ihnen auch in Bonn engagiert zur Seite. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht und Strafverteidiger Christoph Grabitz aus dem Defensio Strafverteidiger Team sind unsere Experten für das Drogenstrafrecht und haben langjährige Erfahrung in diesem Gebiet zu verzeichnen. H/T Defensio Strafverteidiger sind bundesweit bei dem Vorwurf einer Drogenstraftat tätig.

Bei einer Vorladung als Beschuldigter wegen einer Drogenstraftat oder einer Anklage im Drogenstrafrecht stehen wir Ihnen jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch vor Ort, telefonisch oder digital in Bonn zur Seite.

Sie haben den Vorwurf BesitzHerstellung von Drogen oder Handeltreiben erhalten? Im Drogenstrafrecht steht häufig Ihre Freiheit, immer das Führungszeugnis und regelmäßig Ihr Führerschein auf dem Spiel. Mit akribischer Arbeitsweise, viel Kampfgeist und hoher Expertise tun wir alles für das bestmögliche Ergebnis. Dies ist im besten Falle die Verhinderung der Gerichtsverhandlung. Kontaktieren Sie uns noch heute und wir verteidigen Sie bei einem Vorwurf im Betäubungsmittelstrafrecht!


Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch

Bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter im Betäubungsmittelstrafrecht, müssen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Das Schweigen wird nicht gegen Sie verwertet: Eine unüberlegte Aussage, ohne den Inhalt der Ermittlungsakte zu kennen, kann für Sie schwerwiegende negative Folgen haben.

Vereinbaren Sie einen Termin in Bonn und wir werden noch am Tag Ihres Anrufs den Vorladungstermin bei der Polizei absagen und Akteneinsicht beantragen.

Hartnäckiger Einsatz und eine hohe Spezialisierung im Drogenstrafrecht zeichnen die Arbeit von Fachanwalt für Strafrecht Albrecht und Strafverteidiger Grabitz aus. Wir entwickeln eine individuelle und erfolgsversprechende Verteidigungsstrategie für Sie! In vielen Fällen können wir allein mit einem gut begründeten Antrag eine Anklage und eine kostenintensive Hauptverhandlung verhindern.

Strafverteidigung – sonst nichts!
Höchste Spezialisierung!

Fachanwalt für Strafrecht Albrecht:

„Der Schwerpunkt meiner Arbeit ist der Bereich des Drogenstrafrechts. Unser Ziel ist es, eine belastende und öffentliche Gerichtsverhandlung durch umfassende schriftliche Anträge zu verhindern. Das höchste Ziel ist es im bestmöglichen Fall das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen. Wir stehen Ihnen engagiert bei einem Drogenstrafverfahren in Bonn zur Seite, beantragen Akteneinsicht und erarbeiten eine individuelle und vielversprechende Verteidigungsstrategie.“

Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?

Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt.
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Bonn anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
  • Landgericht Köln
  • Landgericht Bonn
  • Landgericht Aachen
  • Amtsgericht Bonn
  • Amtsgericht Euskirchen
  • Amtsgericht Waldbröl
  • Amtsgericht Rheinsbach
  • Amtsgericht Siegburg
  • Amtsgericht Königswinter