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strafverteidigung-anwalt

Philipp Hillingmeier

Kurzprofil

  • Zugelassener Rechtsanwalt bei allen deutschen Strafgerichten einschließlich des Bundesgerichtshofes für Strafsachen 
  • Schwerpunkte: Vermögensstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Drogenstrafrecht
  • Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger 
  • Zweites Juristisches Staatsexamen (große juristische Staatsprüfung, Befähigung zum Richteramt) 
  • Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Schwerpunktausbildung und Wahlfachprüfung im Strafrecht 
  • Wissenschaftliche Mitarbeit und Lehrtätigkeit am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht (Prof. Dr. Thomas Rönnau) an der Bucerius Law School in Hamburg 
  • Studium zum Master of Laws (LL.M.) an der University of Cape Town, Südafrika, mit Schwerpunkt „Human Rights and Private Law“ 
  • Erstes Juristisches Staatsexamen mit Prädikat 
  • Studium der Rechtswissenschaften an der renommierten Bucerius Law School mit Schwerpunkt „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“, gefördert durch Stipendium des ev. Studienwerkes Villigst  

Philipp Hillingmeier

 
strafverteidigung-anwalt

Kurzprofil

  • Zugelassener Rechtsanwalt bei allen deutschen Strafgerichten einschließlich des Bundesgerichtshofes für Strafsachen 
  • Schwerpunkte: Vermögensstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Drogenstrafrecht
  • Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger 
  • Zweites Juristisches Staatsexamen (große juristische Staatsprüfung, Befähigung zum Richteramt) 
  • Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Schwerpunktausbildung und Wahlfachprüfung im Strafrecht 
  • Wissenschaftliche Mitarbeit und Lehrtätigkeit am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht (Prof. Dr. Thomas Rönnau) an der Bucerius Law School in Hamburg 
  • Studium zum Master of Laws (LL.M.) an der University of Cape Town, Südafrika, mit Schwerpunkt „Human Rights and Private Law“ 
  • Erstes Juristisches Staatsexamen mit Prädikat 
  • Studium der Rechtswissenschaften an der renommierten Bucerius Law School mit Schwerpunkt „Wirtschafts- und Steuerstrafrecht“, gefördert durch Stipendium des ev. Studienwerkes Villigst  

Persönliche Motivation

Warum wird man Strafverteidiger? Die öffentliche Forderung nach harten und immer härteren Strafen ist zwar beliebt, meistens jedoch bloßer Populismus, der von politischem Versagen ablenken soll. Die Schwelle strafbaren Verhaltens wurde vom Gesetzgeber oftmals bedenklich niedrig, der Strafrahmen aber bedenklich hoch angesetzt. Gleichzeitig besteht ein fiskalisches Interesse an hohen Geldauflagen und Vermögensabschöpfung zugunsten der Staatskasse. Diese Tendenz ist im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht besonders spürbar, beispielsweise bei unbestimmten Tatbeständen wie der Untreue (§ 266 StGB) oder hohen und komplexen Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht (§ 371 AO). Strafbarkeitsrisiken werden schnell unüberschaubar und Verurteilungen entbehren dann nicht selten jedem Gerechtigkeitsgehalt.